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ABE, Gutachten, Eintragung?

Vielen Leuten ist die Bedeutung und die Notwendigkeit von diversen Gutachten sowie die Situation beim Trabant völlig unklar, weswegen ich das hier einmal erläutern will.

Generell gibt es zwei Arten von Gutachten:

1. Das sogenannte Teilegutachten nach § 21 STVZO (www.verkehrsportal.de/stvzo) bescheinigt die Zulässigkeit eines Anbauteils für den Straßenverkehr unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Dabei ist es unbedingt erforderlich, das Teil eintragen zu lassen, wobei der Prüfer den korrekten Anbau, sowie die Zulässigkeit des Anbauteiles für den Straßenverkehr in Verbindung mit deinem Fahrzeug und gegebenenfalls weiterer An- und Umbauteile an deinem Fahrzeug prüft und bescheinigt.

Grundsätzlich kann und wird alles was STVZO-Konform ist (und auch darüber hinaus über Sonder- und Ausnahmegenehmigungen) auch ohne irgendein Gutachten eingetragen. Ein Gutachten ist also für eine Eintragung generell nicht zwingend erforderlich.

2. Das sogenannte fahrzeugspezifische Gutachten nach § 19 STVZO sagt aus, dass das Teil in Verbindung mit denen im Gutachten aufgeführten Fahrzeugen geprüft und für zulässig befunden wurde.

Dabei ist es unbedingt erforderlich, das Teil eintragen zu lassen, wobei der Prüfer nur den korrekten Anbau an deinem Fahrzeug prüft.

Des Weiteren gibt es noch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Diese Teile brauchen nicht von einem Prüfer abgenommen werden, es muss lediglich die ABE im Fahrzeug mitgeführt werden.

Dann gibt es noch Herstellernachweise, worauf der Hersteller diverse Eigenschaften des Teils bescheinigt, welche die Eintragung erleichtern soll da es viele Prüfer gibt, bei denen ein "roter Zettel" und ein paar grundsätzliche Angaben zum verbauten Teil hilfreich sind, damit sie sehen, dass du das Teil nicht selbst "gefeilt" hast.

Ein Materialgutachten sagt aus, dass das Rohmaterial, aus welchem dann das Tuningteil gefertigt wurde, keine inneren Materialfehler aufweist. Dazu wird z. b. eine Stahlplatte geröntgt. Weiterhin ist in dem Materialgutachten die Materialzusammensetzung bescheinigt, also die Eigenschaften des Materials.

Beim Trabant sowie auch beim Qek stellt sich im Vergleich zu anderen Marken nun eine spezielle Situation dar:

Um als Händler ein Teilegutachten für ein Tuningteil erstellen zu lassen, muss man viel Geld auf den Tisch legen. Nicht ein einziges Teil für den Trabant wird derzeit noch in solchen Stückzahlen verkauft, dass sich diese Investition durch den Teilepreis abdecken lassen würde. Der Effekt wäre folgender: Das Teil mit Gutachten würde wesentlich mehr (in der Regel weit über das doppelte) kosten, da ja die Kosten für das Gutachten umgelegt werden müssten. Die Konkurrenz würde einfach das Gutachten auf den Kopierer legen und eine eigene Produktion für den halben Preis verkaufen. Der Gutachtenersteller würde nun kein einziges Teil mehr loswerden, da es ja doppelt soviel kostet.

Das Kopieren fremder Gutachten ist zwar rechtlich verboten, aber leider interessiert das diverse Trabihändler nicht. Bei Betrachtung dieser Problematik wird klar, dass kein Hersteller oder Händler mehr für irgendein Trabi-Teil ein Gutachten erstellen lassen wird!

Mit ein paar kleinen Ausnahmen gibt es keine Teile mit Gutachten für den Trabant. Ausnahmen sind z. B. Lochkreisadapter oder Spurverbreiterungen, da diese in einem großen Unternehmen hergestellt werden, wo für alle Produkte und für alle Fahrzeugtypen ein und das selbe Gutachten gültig ist.

Generell ist also festzustellen, das es fast kein Teil für den Trabant mit Gutachten gibt aber jedes Teil eingetragen werden kann und wird, solange es nicht gegen geltende Bestimmung verstößt. Es gibt auch leider nur wenige trabantfreundliche Prüfer, so dass eine Empfehlung oder gar ein längerer Weg sehr zeit- und kostensparend sein kann. Das Fälschen und Kopieren von Gutachten und Teilen in der Trabant-Händlerszene ist leider absoluter Standard.

Wer darf nun eigentlich Eintragungen machen? 

Fahren wir zu irgendeinem Prüfer bzw. Prüforganisation, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass wir an einen Prüfer geraten, der keine Berechtigung für die betreffende Eintragung hat oder Trabis nicht mag und schon deswegen keine Eintragung macht. In 30 Jahren Praxis habe ich es noch nie erlebt, dass der Kunde sachgerecht aufgeklärt wurde. Immer werden die Kunden seitens des Prüfers belogen, da diese dann irreführend behaupten: "nicht zulässig" oder "kostet 10.000 Euro" oder "bring mir ein Fahrzeuggutachten".

Es ist also zu beachten:

1. Eintragungen durfte bisher in den alten Bundesländern nur der TÜV machen und in den neuen Bundesländern nur die DEKRA. Diese Regelung wurde 2020 gekippt.

2. Der Prüfer muss eine extra Berechtigung besitzen, Eintragungen nach §21 STVZO machen zu dürfen.

3. Ist der Prüfer auf Trabis bzw. dein vorgeführtes Fahrzeug oder auch nur auf dich nicht gut zu sprechen, dann hilft auch keine Diskussion. Prüfer sind nicht gezwungen etwas einzutragen, mag es auch noch so zulässig sein. In dem Fall geht ihr zum nächsten freundlicherem Prüfer.

Für Anregungen bin ich immer sehr dankbar und sollten Fragen offen geblieben sein, so schreibe mir. 

Ralf Langer